Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Sie als Arbeitgeber, die Gefährdung psychischer Belastungen in Ihrem Unternehmen zu beurteilen, aus ihr Maßnahmen abzuleiten und diese umzusetzen.

Von der Ermittlung und Beurteilung potentieller Gefährdungen für die psychische Gesundheit über die Entwicklung eines Interventionsplans bis hin zur Umsetzung der Maßnahmen – wir unterstützen Sie rechtssicher in allen Schritten der Gefährdungsbeurteilung, um eine nachhaltige Verbesserung der Arbeitsumgebung für Ihre Beschäftigten sicherzustellen. Dabei unterstützen wir Sie je nach Bedarf mit einem moderierten Verfahren oder einer Mitarbeiterbefragung, um gesundheitsgefährdende Faktoren aufzudecken und zu kanalisieren. Welches Verfahren passt besser zu Ihren persönlichen Anforderungen und betrieblichen Gegebenheiten? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

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